Meldepflicht nach §146a mit dem ExpertOrder
Ab dem 01.01.2025 tritt das Gesetz nach §146a AO in Kraft. Ab diesem Datum sind Sie verpflichtet, Ihre Kassen dem Finanzamt zu melden. Doch keine Sorge, mit ExpertOrder wird dieser Prozess kinderleicht!
Was bedeutet das für Sie?
Jeder Kassenrechner, den Sie mit ExpertOrder nutzen, muss beim Finanzamt registriert werden.
Wichtige Fristen:
- Für Kassenrechner, die bis zum 01.07.2025 angeschafft wurden: Meldung bis spätestens 31.07.2025.
- Für Kassenrechner, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden: Meldung innerhalb von 4 Wochen.
Wie erfolgt die Meldung?
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Kassenrechner zu melden:
- Manuell: Ab dem 01.01.2025 können Sie auf der Elster-Online-Seite ein Formular ausfüllen. ExpertOrder stellt Ihnen alle notwendigen Daten bequem als PDF zur Verfügung.
- XML-Upload: Alternativ können Sie die Daten im XML-Format auf der Elster-Seite hochladen. ExpertOrder generiert die passenden Dateien für Sie.
- Direkte Übertragung: Am einfachsten und schnellsten ist die direkte Übertragung aus dem ExpertOrder an das Finanzamt. Wir empfehlen dringend diese Methode, um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
Unser Tipp:
Die manuelle Variante ist fehleranfällig und daher nicht zu empfehlen.
Der XML-Upload eignet sich eher für Steuerbüros.
Nutzen Sie die direkte Übertragung für einen reibungslosen Ablauf.
Wichtig: Für die Meldung benötigen Sie ein Elster-Zertifikat, das Sie direkt auf der Elster-Webseite beantragen können.
Brutto-Meldeverfahren
Bei jeder Meldung werden alle Kassenrechner erfasst, unabhängig davon, ob sie bereits gemeldet wurden. Jede Änderung an den Stammdaten, wie das Hinzufügen oder Entfernen eines Kassenrechners oder der Wechsel der TSE, erfordert eine neue Meldung. Auch Korrekturen werden durch eine erneute Meldung durchgeführt. Sie können die Meldungen beliebig oft aktualisieren.
Alles im Blick mit ExpertOrder
Dank ExpertOrder haben Sie stets den Überblick über Ihre Meldungen. Das System zeigt Ihnen alle Kassenrechner, die gemeldet werden müssen, sowie die jeweiligen Fristen. Alle getätigten Meldungen werden gespeichert und können jederzeit als PDF abgerufen werden. Wenn sich Änderungen ergeben, können Sie die Meldung mit nur einem Klick aktualisieren.
Fragen und Antworten
Ich habe bereits einen USB-Stick, der Daten ans Finanzamt sendet. Was muss ich jetzt tun?Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist ein Teil der Meldepflicht. Sie stellt sicher, dass alle Daten geschützt sind. Diese Daten werden jedoch nicht direkt an das Finanzamt gesendet. Bei der Meldung geht es darum, dem Finanzamt mitzuteilen, welche Kassensysteme mit welcher TSE genutzt werden. Bei einer Prüfung kann dann der Prüfer vor Ort kontrollieren, ob alle Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet wurden.